Donnerstag, 18. Februar 2016

Änderungen im Gefahrgutrecht 2016





hier: Beförderungspapier

Dem Beförderungspapier können wir im Falle eines Unfalles wichtige Informationen über die geladenen Gefahrgüter entnehmen.
Bisher musste das Beförderungspapier ausschließlich in Papierform im Führerhaus, an leicht zugänglicher Stelle mitgeführt werden.
Seit dem 01.01.2016 kann das Beförderungspapier auch elektronisch mitgeführt werden (Muster siehe Bild 1).
Das Gerät ist ausschließlich vom Fahrer zu bedienen. Sollte dieser z. B. aufgrund eines Unfalles nicht mehr ansprechbar sein, muss sich im Führerhaus eine Bedienungsanleitung befinden, wie das elektronische Beförderungspapier einfach und schnell ausgelesen werden kann.
  
Bild 1


















Wird bei der Gefahrgutbeförderung ein elektronisches Beförderungspapier verwendet, so ist dies vorne und hinten, alternativ an beiden Zugängen zur Fahrerkabine nach (Muster Bild 2) kenntlich zu machen. Auch diese Kennzeichnung darf sich bei Feuereinwirkung erst nach 15 Minuten lösen. Über diese Notrufnummer können Informationen über den aktuellen Transport und die mitgeführten Gefahrgüter erlangt werden. Diese Informationen werden aber nur an berechtigte Stellen übermittelt und der Auskunftsgebende muss verifizieren, ob es sich um eine solche Stelle handelt.
In unserem Zuständigkeitsbereich ist die Kooperative Leitstelle Lüneburg (KLL) als berechtigte Stelle benannt worden.



Bild 2 






(Quelle: Verkehrsblatt Heft 14 und Mitteilung MI vom 21.12.2015)














                                                     




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