Seit dem 15.11.2016 gilt nun die Aufstallungspflicht für
Geflügel in den elbnahen Gebieten. Dabei sind alle Halter von Geflügel
innerhalb der betroffenen Gebiete aufgefordert, die Tiere in Ställen oder auf Flächen
mit besonderen Schutzmaßnahmen unterzubringen. Das Kreisveterinäramt folgt
damit einer Empfehlung des Friedrich-Löffler-Instituts bezüglich des Virus H5N8.
Der AB- Tierseuche
Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein werden sowohl beim Landkreis
als auch bei der Feuerwehr spezielle Ausrüstungsgegenstände vorgehalten. Im
Bereich der Kreisfeuerwehr ist hier die Kreisfeuerwehrbereitschaft 2 – Umwelt
zuständig. Der vierte Zug „Fachzug Tierseuchenbekämpfung“ besteht aus den
Feuerwehren Harlingen, Schweskau-Volzendorf, Gistenbeck, Siemen und Nienwalde.
Des Weiteren wird ein Wechselladerfahrzeug bereitgehalten, welches an der
Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg mit dem Absetzcontainer-Tierseuche
steht. In diesem Container sind spezielle Gerätschaften für das gezielte
Vorgehen gegen die Seuche verlastet.
Eine weitere Vorsichtsmaßnahme ist eine Grippeschutzimpfung
für die Einsatzkräfte, die im Ernstfall mit den Tieren in Kontakt kommen. Ein
Bericht folgt.
Weitere Informationen sind unter folgenden Adressen zu
erhalten:
Bericht und Foto: Henrik Peters – Pressereferent Kreisfeuerwehrbereitschaft
II - Umwelt
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