hier:
Beförderungspapier
Dem Beförderungspapier können wir im Falle eines Unfalles
wichtige Informationen über die geladenen Gefahrgüter entnehmen.
Bisher musste das Beförderungspapier ausschließlich in
Papierform im Führerhaus, an leicht zugänglicher Stelle mitgeführt werden.
Seit dem 01.01.2016 kann das Beförderungspapier auch
elektronisch mitgeführt werden (Muster siehe Bild 1).
Das Gerät ist ausschließlich vom Fahrer zu bedienen.
Sollte dieser z. B. aufgrund eines Unfalles nicht mehr ansprechbar sein, muss
sich im Führerhaus eine Bedienungsanleitung befinden, wie das elektronische
Beförderungspapier einfach und schnell ausgelesen werden kann.
Bild 1
Wird bei der Gefahrgutbeförderung ein elektronisches
Beförderungspapier verwendet, so ist dies vorne und hinten, alternativ an
beiden Zugängen zur Fahrerkabine nach (Muster Bild 2) kenntlich zu
machen. Auch diese Kennzeichnung darf sich bei Feuereinwirkung erst nach 15
Minuten lösen. Über diese Notrufnummer können Informationen über den aktuellen
Transport und die mitgeführten Gefahrgüter erlangt werden. Diese Informationen
werden aber nur an berechtigte Stellen übermittelt und der Auskunftsgebende
muss verifizieren, ob es sich um eine solche Stelle handelt.
In unserem Zuständigkeitsbereich ist die Kooperative
Leitstelle Lüneburg (KLL) als berechtigte Stelle benannt worden.
Bild 2
(Quelle: Verkehrsblatt Heft 14 und Mitteilung MI vom
21.12.2015)
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